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LG Potsdam, 06.07.2005 - 5 T 250/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Insolvenzverwalters aus dem Amt aus wichtigem Grund; Identität des Begriffs des "wichtigen Grundes" mit dem des "triftigen Grundes"; Unzweckmäßige oder wirtschaftlich unvernünftige Entscheidungen des Verwalters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 59 Abs. 1 S. 1 § 93
Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Interessenkonflikt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 12.04.2005 - 35 IN 666/04
- LG Potsdam, 06.07.2005 - 5 T 250/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
Auszug aus LG Potsdam, 06.07.2005 - 5 T 250/05
Entsprechend einer Entscheidung des BGH (NJW 1991, 982) sei der Insolvenzverwalter gezwungen, von sich aus, vorher, schriftlich und unmissverständlich auf Umstände hinzuweisen, die eine Gefahr einer Interessenkollision in sich tragen könnten.